Der Betrieb der Binnenschiffahrt mit eigenen Schiffen und die Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Andreas Niemeyer
Bremen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen 086
Sebastian Poser
Hamburg
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen 285
Florian Lüdemann
Rellingen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.