Handel mit Geschenkartikeln und Textilien sowie die Führung von Gastronomiebetrieben.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, so wird die durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Jedem Geschäftsführer kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Die Befreiung eines Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB ist auch dann zulässig, wenn sich alle Geschäftsanteile in der Hand des von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführers befinden oder daneben in der Hand der Gesellschaft selbst befinden. Soweit ein Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist, bleibt diese Befreiung auch dann bestehen, wenn sich alle Geschäftsanteile an der Gesellschaft in der Hand des von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer vereinigen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Malika Sbata
Neuss
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23. Dezember 1997
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Neuss: 29. April 1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag und Versammlungsbeschluss Blatt 5 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.