Gegenstand der Gesellschaft ist die Geschäftsführung und Verwaltung anderer Unternehmen, ferner die Beteiligung an Unternehmen, auch die Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in einer Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft kann auch die Herstellung und den Vertrieb von Artikeln jeglicher Art betreiben. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Martin Brüser
Wenden
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, deren Bezüge von der Gesellschafterversammlung festgelegt werden. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gesellschaftsvertrag Blatt 37-50 Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 16.03.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 94 Amtsgericht Olpe getreten. Freigegeben am 12.05.2004.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.01.1976 zuletzt geändert am 04.11.1985
Die Gesellschafterversammlung vom 24. Mai 2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung nach Wenden beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung hat am 24. Mai 2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 435,40 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und § 7 (Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüsse) zu ändern.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann einem Geschäftsführer Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.