Handelsregister · HRB 8808 früher Amtsgericht Witten
Chronologischer Auszug
G. Lankhorst GmbH · Amtsgericht Bochum
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) G. Lankhorst GmbH b) Witten c) Großhandel mit Hüttenerzeugnissen und die Fabrikation von Eisen- und Metallwaren. | 50.000,00 DEM | a) Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Pels Leusden, Werner, Betriebswirt, Wetter einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Baiko, Karl, Dortmund | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 09.12.1974 zuletzt geändert am 09.07.1985 | a) 13.07.2004 El-Sayed b) Tag der ersten Eintragung: 02.04.1975 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 196 Amtsgericht Witten getreten. Freigegeben am 13.07.2004. |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Westfalenstr. 11, 58455 Witten | a) 03.08.2010 Kuhn |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.