Handelsregister · HRB 15842
Chronologischer Auszug
G & L Recycling AG · Amtsgericht Nürnberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) G & L Recycling AG b) Nürnberg c) Recycling aller Arten von Glas, von Lampen und von sonstigen Produktions- und Industrieabfällen im In- und Ausland sowie der Vertrieb der daraus entstehenden Produkte. | 400.000,00 DEM | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Müller, Hans-Joerg, Speicherschwendi/ Schweiz, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 05.08.1998 zuletzt geändert am 15.10.1998 | a) 01.05.2002 Dr. Willer b) Tag der ersten Eintragung: 09.11.1998. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 51 ff. So. | |
| 2 | b) Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Maybachstr. 18, 90441 Nürnberg | a) 28.01.2011 Fiedler |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.