Handelsregister · HRB 25242

Registerinformationen

G & G Stahl- und Anlagenbau GmbH · Amtsgericht Saarbrücken

Unternehmen

Stammdaten

Firma
G & G Stahl- und Anlagenbau GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Überherrn
Geschäftsanschrift
Im Häsfeld 2a, 66802 Überherrn

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 25242
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken
Letzte Eintragung
22.12.2022
Abrufstand
28.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Ausführung von allen industriellen Schlosserarbeiten (einschließlich Blecharbeiten), insbesondere die Herstellung und Verlegung von Rohrleitungen aus Metall sowie die Ausführung von Stahlkonstruktionsbauten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 22.01.1992 zuletzt geändert am 26.04.1996
  • Die Gesellschafterversammlung hat am 16.12.2003 beschlossen, die Firma zu ändern, das Stammkapital (DEM 150.000) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 76.693,78 um 306,22 EUR auf 77.000,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 1 Abs.1 (Firma), 3 (Stammkapital), 7 (Gesellschafterbeschlüsse), 8 (Verfügung über Geschäftsanteile), 12 (Schlussbestimmungen) zu ändern und § 11a (Schiedsklausel) neu einzufügen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Überherrn beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 19.06.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • GesVertrag Bl.61 SB
  • GesVertrag Bl.80 SB

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 01.07.2017, Aktenzeichen 61 IN 10/17, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
  • Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.