Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Vermögens- und Besitzgesellschaften, insbesondere die Übernahme und die persönliche Haftung bei der G. Braun Immobilien-Management GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, andere Gesellschaften gründen oder erwerben oder sich an Ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ferdinand Wolff Metternich
Bäch
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.12.1996 zuletzt geändert am 18.05.2006
Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; es wurde insbesondere § 1 (Firma und Sitz) geändert.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.10.2006.
Tag der ersten Eintragung: 31.01.1997
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 87 ff.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.10.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.10.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "G. Braun Verwaltungs GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 106666) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.