Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und sein Stellvertreter oder das Vorstandsgremium (bestehend aus drei gleichberechtigten Mitgliedern), sowie der 1. Kassierer und der Schriftführer. Der 1. Kassierer und der Schriftführer sind gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt. Der 1. Vorsitzende, sein Stellvertreter bzw. alternativ die Mitglieder des Vorstandsgremiums sind jeweils allein vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jürgen Schaible
Bad Herrenalb
Vorstand
Bernd Kull
Bad Herrenalb
Vorstand
Pierre Cattiez
Bad Herrenalb
Vorstand
Ulla Röbel
Bad Herrenalb
Vorstand
Katharina Schott
Bad Herrenalb
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.06.1992 zuletzt geändert am 06.03.2010
Die Mitgliederversammlung vom 25.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand) und § 12 (Unterschriftvollmacht) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.02.2015.
Tag der ersten Eintragung: 01.09.1992
Satzung: Sonderband Blatt 120-123
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 143
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.