Vermietung von Pkw- und Kraftfahrzeugen sowie Holdingtätigkeiten
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist dieser einzelvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so bestimmt die Generalversammlung (Gesellschafterversammlung) deren Vertretungsbefugnis
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung österreichischen Rechts
Satzung
Satzung / Gesellschaftsvertrag / sonstiger konstituierender Vertrag vom 18.09.2007. Der Sitz der Zweigniederlassung wurde von Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 25974) nach Wenzenbach, OT Gonnersdorf verlegt. Dabei wurde auch die Firma der Zweigniederlassung angepasst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.