Handelsregister · HRB 7287

Chronologischer Auszug

FutureLineMedia GmbH · Amtsgericht Gießen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 31.01.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
FutureLineMedia GmbH

b)
Alsfeld
Geschäftsanschrift:
Kasseler Straße 36, 36304 Alsfeld

c)
Das Anbieten von Telekommunikations,und Internetdienstleistungen, sowie der
Handel mit nicht zulassungspflichtigen
Gütern.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.

b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Quehl, Dominik, Salzburg/Österreich,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.04.2010 mit Änderung vom
16.06.2010
a)
06.07.2010
Unzeitig

b)
Fall 1

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.