die Verwaltung eigenen Vermögens und die Übernahme von Beteiligungen. Tätigkeiten gem. § 32 KWG sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen verreten. Einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB 2. Alternative (Verbot der Mehrfachvertretung) erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
André Horst
Grevenbroich
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.10.2002, mehrfach geändert, zuletzt am 04.02.2013. Die Hauptsammlung vom 04.02.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 Ziffer 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Meerbusch (bisher Amtsgericht Neuss HR B 14296) nach Grevenbroich beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.