a) Konzeption, Entwicklung, Fertigung und Vertrieb von elektronischen Komponenten und Geräten sowie Entwicklung und Betrieb von Datenbanken und Internetportalen, b) Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen aller Art, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), c) Beteiligung an Gemeinschaftsprojekten, d) Beteiligung an sowie Kooperation mit Einrichtungen, die der Technologie- und Wirtschaftsförderung dienen, e) sowie im Zusammenhang damit, Erbringen von kaufmännischen, technischen und sonstigen nicht genehmigungspflichtigen oder zustimmungsbedürftigen Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thomas Wiedermann
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 08.09.2016.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2017 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2019 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 26.02.2019 (Az. 1500 IN 462/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 29.04.2019 (Az. 1500 IN 462/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.