Verwaltung eigenen Vermögens sowie (erlaubnisfreie) Unternehmens- und Wirtschaftsberatung
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelne Vorstandsmitglieder ermächtigen im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
194
Thomas Heiserowski
Berlin
194
Stefan Münter
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.