Handelsregister · VR 4210
Chronologischer Auszug
future e. V. - verantwortung unternehmen · Amtsgericht Münster
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) future e. V. - Umweltinitiative von Unternehme(r)n b) Münster | a) Der Vorstand (Präsidium) besteht aus dem ersten Vorsitzenden (Präsident) und zwei stellvertretenden Vorsitzenden (Vizepräsidenten). Der Verein wird vertreten durch den ersten Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb, zum Verkauf und zur Belastung sowie zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, darüber hinaus zur Aufnahme eines Kredites oder zum Abschluß eines Leasingvertrages von mehr als 5.000,00 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Diese Regelung gilt nicht für die Finanzierung von Projektausgaben, die durch Projekteinnahmen abgedeckt sind. b) 1. Vorsitzender: Eismann, Winfried, Münster, *XX.XX.XXXX stellvertretende Vorsitzende: Braun, Sabine, München, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Kenkel, Karl-Heinz, Haselünne, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 28.04.1986 zuletzt geändert am 12.10.2000 | a) 26.02.2005 David b) Tag der ersten Eintragung: 13.03.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.02.2005. |
| 2 | a) future e. V. - verantwortung unternehmen | a) Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und mindestens zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird vertreten durch den ersten Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb, zum Verkauf und zur Belastung sowie zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, darüber hinaus zur Aufnahme eines Kredites oder zum Abschluss eines Leasingvertrages von mehr als 3.000,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. Desweiteren ist die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 22.06.2007 Wendt b) Beschluss Bl. 214 d. A. Satzung Bl. 216 ff d.A. |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.10.2021 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Der Vorstand), § 7 (Mitgliederversammlung) und § 8 (Schriftliche Beschlussfassung) beschlossen. | a) 10.03.2022 Leve b) Beschluss Bl. 280, 290 d.A. vollständiger Wortlaut der Satzung Bl. 282 ff d.A. | ||
| 4 | b) Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende: Braun, Sabine, München, *XX.XX.XXXX Gewählt als stellvertretende Vorsitzende: Prof. Dr. Teitscheid, Petra, Münster, *XX.XX.XXXX | a) 05.04.2023 Leve |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.