Handelsregister · VR 4210

Chronologischer Auszug

future e. V. - verantwortung unternehmen · Amtsgericht Münster

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
future e. V. - Umweltinitiative von Unternehme(r)n

b)
Münster
a)
Der Vorstand (Präsidium) besteht aus dem ersten
Vorsitzenden (Präsident) und zwei stellvertretenden
Vorsitzenden (Vizepräsidenten). Der Verein wird
vertreten durch den ersten Vorsitzenden und einen
stellvertretenden Vorsitzenden. Die Vertretungsmacht
des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der
Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum
Erwerb, zum Verkauf und zur Belastung sowie zu allen
sonstigen Verfügungen über Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte, darüber hinaus zur
Aufnahme eines Kredites oder zum Abschluß eines
Leasingvertrages von mehr als 5.000,00 DM die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Diese Regelung gilt nicht für die Finanzierung von
Projektausgaben, die durch Projekteinnahmen
abgedeckt sind.

b)
1. Vorsitzender:
Eismann, Winfried, Münster, *XX.XX.XXXX
stellvertretende Vorsitzende:
Braun, Sabine, München, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Kenkel, Karl-Heinz, Haselünne, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 28.04.1986 zuletzt geändert am 12.10.2000
a)
26.02.2005
David

b)
Tag der ersten Eintragung:
13.03.2001
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
26.02.2005.
2a)
future e. V. - verantwortung unternehmen
a)
Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und
mindestens zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der
Verein wird vertreten durch den ersten Vorsitzenden und
einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen
Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB),
dass zum Erwerb, zum Verkauf und zur Belastung sowie
zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte, darüber hinaus zur
Aufnahme eines Kredites oder zum Abschluss eines
Leasingvertrages von mehr als 3.000,00 Euro die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit
ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. Desweiteren ist die Satzung
insgesamt neu gefasst.
a)
22.06.2007
Wendt

b)
Beschluss Bl. 214 d. A.
Satzung Bl. 216 ff d.A.
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.10.2021 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Der
Vorstand), § 7 (Mitgliederversammlung) und § 8 (Schriftliche Beschlussfassung)
beschlossen.
a)
10.03.2022
Leve
b)
Beschluss Bl. 280, 290 d.A.
vollständiger Wortlaut der
Satzung Bl. 282 ff d.A.
4b)
Nicht mehr
stellvertretende Vorsitzende:
Braun, Sabine, München, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
stellvertretende Vorsitzende:
Prof. Dr. Teitscheid, Petra, Münster, *XX.XX.XXXX
a)
05.04.2023
Leve

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.