Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Fußbodenbelägen und deren Verlegung. Zur Erreichung ihres Unternehmenszweckes ist die Gesellschaft befugt, im Geschäftszweig des Unternehmens übliche Tätigkeiten auszuüben, gleichartige Unternehmen zu erwerben oder zu pachten, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, oder deren Vertretung zu übernehmen sowie an anderen Orten Zweigniederlassungen zu errichten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Sandra Pokoj
Olpe
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Stefan Holdinghausen
Olpe
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 5-8 Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 07.02.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 665 Amtsgericht Olpe getreten. Freigegeben am 16.04.2004.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 09.01.1992
Die Gesellschafterversammlung vom 17. Dezember 2013 hat die Umstellung des Stammkapitals auf 51.129,19 EUR, die Erhöhung des Stammkapitals um 70,81 EUR auf nunmehr 51.200,00 EUR und die Änderung von § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrags beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschafterversammlung kann jedem Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis auch für den Fall erteilen, daß mehrere Geschäftsführer bestellt sind. Jeder Geschäftsführer kann durch Beschluß der Gesellschafterversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB generell befreit werden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.