Handelsregister · VR 210461
Chronologischer Auszug
Fußballverein Sportfreunde Neuhausen 1920 e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Fußballverein Sportfreunde Neuhausen 1920 e.V. b) Neuhausen auf den Fildern | a) Der 1. und 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, daß zur Verfügung über das Vereinsvermögen im Ganzen die Zustimmung der Hauptversammlung vorliegen muß. Zum Erwerb oder zur Veräußerung, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Gebäude, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme von Krediten gilt diese Beschränkung mit der Maßgabe, daß die Zustimmung des Ausschusses erforderlicht ist. b) 1. Vorsitzender: Schwarz, Thomas, Neuhausen, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Herzog, Markus, Neuhausen a.d.F., *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 10.11.1954 zuletzt geändert am 30.03.2007 | a) 20.06.2014 Jastrzebski b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.06.2014. Tag der ersten Eintragung: 29.10.1962 Satzung: Sonderband Blatt 191, 195-200 |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 6 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 9 (Beiträge), § 12 (Organe), die Einfügung eines neuen § 13 (Haftung der Organmitglieder und Vertreter) nebst nummerischer Anpassung der folgenden Paragraphen sowie die Änderung der § 14 (Hauptversammlung), § 15 (Der Vorstand) und § 22 (Vollzugsbestimmungen) beschlossen. | a) 24.06.2014 Siol | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 9 (Datenschautz), § 11 (Mitgliedschaftspflichten) beschlossen und die nachfolgende Nummerierung angepasst. | a) 21.05.2019 Tachot b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 8 | ||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der 1. und 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich je im Sinne des § 26 BGB. Sind sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zur Verfügung über das Vereinsvermögen im Ganzen die Zustimmung der Hauptversammlung vorliegen muss. Zum Erwerb oder zur Veräußerung, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Gebäude und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme von Krediten gilt diese Beschränkung mit der Maßgabe, dass die Zustimmung des Ausschusses erforderlich ist. b) Nun bestellt als 1. Vorsitzender: Herzog, Markus, Neuhausen auf den Fildern, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Späth, Steffen, Wolfschlugen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Schwarz, Thomas, Neuhausen auf den Fildern, *XX.XX.XXXX | a) 17.03.2023 Webers |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.