Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte über 10.000 EUR bzw. Dauerschuldverhältnisse im Jahreswert über 10.000 EUR bedürfen der Zustimmung des Vereinsausschusses. Bei Erwerb und Veräußerung von Grundbesitz ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Max Biedermann
Dollnstein-Obereichstätt
Vorstand
Tobias Heindl
Dollnstein-Obereichstätt
Vorstand
Michaela Reimann
Dollnstein-Obereichstätt
Vorstand
Katharina Schneider
Beilngries
Vorstand
Maria Russer
Dollnstein-Obereichstätt
Vorstand
Thomas Meier
Dollnstein-Obereichstätt
Vorstand
Stefan Schlechte
Dollnstein
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 31.05.1975 zuletzt geändert am 03.07.1999
Die Mitgliederversammlung vom 04.07.2004 hat die Änderung des § 10 (Der Vereinsausschuß) der Satzung beschlossen. § 13 (Vereinsjugend) wurde neu in die Satzung eingefügt.
Die Mitgliederversammlung vom 05.07.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: §§ 1 (Name und Sitz) und 9 (Vorstand).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 03.12.1975. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 11 SB;
Beschluss Bl. 17 SB
Beschluss Bl. 21 SB; neue Satzung Bl. 22.
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