Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden. Im Falle der Veräußerung von Grundstücken ist der erste Vorsitzende nur gemeinsam mit dem zweiten Vorsitzenden vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Serkis Akel
Kehl-Auenheim
Vorstand
Karabet Meral
Kehl
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.07.1980
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.01.2015.
Tag der ersten Eintragung: 16.12.1982
Satzung AS.9 ff
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