Handelsregister · VR 12913 früher Amtsgericht Bad Vilbel

Registerinformationen

Fußballverein Bad Vilbel e.V. · Amtsgericht Frankfurt am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Fußballverein Bad Vilbel e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bad Vilbel

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 12913 früher Amtsgericht Bad Vilbel
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Letzte Eintragung
27.05.2025
Abrufstand
22.01.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Horst Türk

Bad Vilbel

Vorstand

Dominik Winfred Hau

Reichelsheim

Vorstand

Claudia Türk

Bad Vilbel

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem ersten Kassierer/Schatzmeister.
  • Tag der ersten Eintragung: 20.07.1954 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.01.2005 geändert durch das Gerichtsorganisationsgesetz in der durch das Zweite Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform vom 20.12.2004 (GVBl. Teil I S. 506) geänderten Fassung; nunmehr Amtsgericht Frankfurt am Main.
  • Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 05.10.2005 berichtigt.
  • Fall 8
  • Fall 9
  • Fall 10
  • aktuelle Satzung Blatt 45 - 51 Sonderband
  • Fall 12

Satzung

  • Satzung vom 18.01.1953 zuletzt geändert am 26.04.2001
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.09.2022 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Mitgliedschaft), 8 (Mitgliedsbeitrag), 11 (Mitgliederversammlung), 12 (Vereinsvorstand) und 13 (Ehrenrat) sowie die Einfügung von 15 (Datenschutz) und die Umnummerierung der nachfolgenden Paragraphen beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.