Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorstand Sport, der Vorstand Finanzen und der Vorstand Öffentlichkeitsarbeit. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht der einzelnen Vorstände ist in der Weise beschränkt, dass sie bei Rechtsgeschäften von mehr als 2.500,00 EUR verpflichtet sind, die Zustimmung des Vorstandes nach § 9 der Satzung mit 2/3-Mehrheit einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sofia Porwych
Baden-Baden
Vorstand
Steffen Emmert
Baden-Baden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.05.1965 mit Änderung vom 15.07.1967.
Die Mitgliederversammlung vom 20.08.2021 hat die Neufassung der Satzung insbesondere in § 20 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.10.2014.
Tag der ersten Eintragung: 04.08.1965
Satzung: Sonderband 1 Bl. 16 ff
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