Handelsregister · VR 130428

Registerinformationen

Fußballclub Weser eV. · Amtsgericht Göttingen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Fußballclub Weser eV.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bodenfelde

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 130428
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Letzte Eintragung
07.01.2025
Abrufstand
12.04.2026
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Rüdiger Dietrich

Bodenfelde

Vorstand

Lea Herbold

Uslar

Vorstand

Jens Wolf

Wesertal

Vorstand

Daniel Lobitz

Wesertal

Vorstand

Christoph Altmann

Wesertal

Vorstand

Manuel Melnarowitsch

Wesertal

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 13.03.1993
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.05.2011 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck und Aufgabe), 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Mitgliedschaft in anderen Organisationen), 8 (Vorstand), 11 (Mitgliederversammlung) und 13 (Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Der Vorstand) und §13 (Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 09.01.2015 hat den Wegfall des § 9 (Der Spielausschuss) und des § 10 (Der Jugendausschuss) und damit weitere Änderungen zu § 7 (Organe) und § 11 (Die Mitgliederversammlung) und eine Verschiebung der Paragraphen beschlossen.

Freitext

  • Satzung Blatt 5 - 9 der Akten
  • Tag der ersten Eintragung: 24.06.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.08.2006.
  • Satzung Blatt 32-37 der Akten
  • Beschluss Blatt 26-31 der Akten
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand gesteht aus dem 1. Vorsitzende, dem 2. Vorsitzende, drei 3. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Rechtsgeschäfte in einer Höhe ab 3.000,00 EUR bedürfen der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung.
  • Satzungsänderungsbeschluss Blatt 95 - 99 der Akten.
  • Satzungsänderungsbeschluss Blatt 116-122 d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.