Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 3. Vorsitzende und der Kassenwart jeweils einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen bis zu einem Jahresgeschäftswert von 10.000,00 EUR wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR und Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstands.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dietmar Oberle
Rheinstetten
Vorstand
Jürgen Radtke
Karlsruhe
Vorstand
Heinrich Schmitt
Ettlingen
Vorstand
Roland Lang
Karlsruhe
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.06.1950 in Neufassung vom 17.10.1978 mit Änderung vom 14.03.1986, 03.05.1991, 16.10.1992 und 20.03.1998.
Die Mitgliederversammlungen vom 25.11.2016 und 24.05.2017 haben die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlungen vom 17.09.2021 und vom 22.02.2022 haben die Neufassung der Satzung beschlossen; hierbei wurde insbesondere § 13 (Vorstand) geändert.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.05.2014.
Tag der ersten Eintragung: 10.07.1950
Satzung: Sonderband 1 Blatt 37-40
Satzung: Sonderband 1 Bl. 80 ff
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.