Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom unbekannten Datums
Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2010 hat einen neuen Paragraphen 9 (Vergütung ehrenamtlicher Tätigkeit - Ehrenamtspauschale) eingefügt. Die nachfolgenden Paragraphen wurden neu nummeriert. Darüber hinaus wurde die Änderung der Satzung in § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), in § 10 (Vorstand) und in § 15 (Stimmrecht und Wählbarkeit) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.12.1920 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.09.2006.
Fall 3
Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den für Finanzen zuständigen Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei der Vorsitzenden vertreten den Verein gemeinsam oder es vertritt einer der Vorsitzenden gemeinsam mit einem der für die Finanzen zuständigen Vorstandsmitglieder.
Fall 4
Neufassung der Satzung Blatt 80 ff. der Akten
Fall 5
Fall 6
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.