Handelsregister · VR 10006

Chronologischer Auszug

Fußballclub Schauerheim e.V. · Amtsgericht Fürth

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fußballclub Schauerheim

b)
Neustadt a.d.Aisch Ortsteil Schauerheim
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Zu Rechtsgeschäften über 500,00 DEM ist die vorherige
Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich (bei
Einzelvertretung). Bei gemeinsamer Vertretung des
Vereins durch den Vorsitzenden und den stv.
Vorsitzenden ist zu Rechtsgeschäften über 1.000,00
DEM die vorherige Zustimmung des Vereinsausschusses
erforderlich.

b)
Erster Vorsitzender:
Hofmann, Wilhelm, Neustadt a.d.Aisch, *XX.XX.XXXX
Stv. Vorsitzender:
Engel, Friedrich, Neustadt a.d.Aisch, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung zuletzt geändert am 06.01.1994

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem
stellvertretenden Vorsitzenden.
a)
04.01.2006
Barnert

b)
Tag der ersten Eintragung:
15.12.1977.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.

Satzung Bl. 2 ff SB;
2a)
Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt:
Fußballclub Schauerheim e.V.
b)
Ausgeschieden:
Stv. Vorsitzender:
Engel, Friedrich, Neustadt a.d.Aisch, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Stv. Vorsitzender:
Betz, Matthias, Neustadt a. d. Aisch, *XX.XX.XXXX
a)
08.03.2010
Ilgenfritz
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Zu Rechtsgeschäften über 500,00 EUR ist die vorherige
Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich. Der
Vorsitzende kann zusammen mit seinem Stellvertreter
über Rechtsgeschäfte bis zu 1000,00 EUR entscheiden,
ohne dass die vorherige Zustimmung des
Vereinsausschusses erforderlich ist.

b)
Funktionsbezeichnung infolge neuer Satzung geändert,
nun:
2. Vorsitzender:
Betz, Matthias, Neustadt a. d. Aisch, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.12.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

b)
Geändert, nun:
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2
Vorsitzenden.
a)
19.01.2011
Ilgenfritz

b)
Protokoll Bl. 126 - 128 SB;
Neue Satzung Bl. 125 ff SB.
4b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Betz, Matthias Roland, Neustadt a. d. Aisch, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2.Vorsitzender:
Gebhardt, Johannes, Neustadt a. d. Aisch, *XX.XX.XXXX
a)
28.02.2012
Peters
5b)
Ausgeschieden:
2.Vorsitzender:
Gebhardt, Johannes, Neustadt a. d. Aisch, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2.Vorsitzender:
Gebhardt, Klaus, Neustadt a.d.Aisch, *XX.XX.XXXX
a)
12.07.2016
Gieseke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.