Handelsregister · VR 10154

Chronologischer Auszug

Fußballclub Nordhalben e.V. · Amtsgericht Coburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fußball-Club-Nordhalben eingetragener Verein

b)
Nordhalben
a)
Jedes Vorstandmitglied vertritt einzeln.
Zu Willenserklärungen, die den Verein in der Höhe von
300,- DM bis 1.500,- DM belasten, ist die Zustimmung der
Vorstandschaft, von über 1.500,- DM die der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Zweiter (stellv.) Vorsitzender:
Kürschner, Reiner, Verwaltungsbeamter, Nordhalben
Erster Vorsitzender:
Hellgoth, Helmut, Verwaltungsbeamter, Nordhalben
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 15.10.1960 zuletzt geändert am 16.02.1986

b)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. (stellv.) Vorsitzende.
a)
19.01.2006
Ruschke

b)
Tag der ersten Eintragung:
02.11.1960.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 3-7,45ff,78-79 SB;
2a)
Jedes Vorstandmitglied vertritt einzeln.
Zu Willenserklärungen, die den Verein bis zu einem
Betrag von 2.000,00 DM im Einzelfall belasten, ist der 1.
Vorsitzende verfügungsberechtigt. Bei einem Betrag über
2.000,00 DM bis 10.000,00 DM ist der Beschluss des
Vereinsausschusses erforderlich. Darüber hinaus ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig.

b)
Ausgeschieden:
Zweiter (stellv.) Vorsitzender:
Kürschner, Reiner, Verwaltungsbeamter, Nordhalben

Neuwahlen vom 04.05.2005.
Gewählt:
2. Vorsitzende:
Beetz, Anita, Nordhalben, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.03.1998 und erneut die Mitgliederversammlung vom
04.11.2001 haben die Änderung des § 3 (Einnahmen, Ausgaben und Verwaltung) der
Satzung beschlossen.
a)
23.02.2006
Forkel

b)
Beschlüsse Bl. 130, 136
3b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzende:
Beetz, Anita, Nordhalben, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Michel, Oswin, Nordhalben, *XX.XX.XXXX
a)
28.08.2018
Bock
4b)
Ausgeschieden:
Erster Vorsitzender:
Hellgoth, Helmut, Nordhalben, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
1. Vorsitzende:
Birke, Stefanie, Nordhalben, *XX.XX.XXXX
a)
23.05.2019
Bock
5a)
Name geändert, nun:
Fußballclub Nordhalben e.V.
a)
Jedes Vorstandmitglied vertritt einzeln.
Zu Vertragsabschlüssen, die den Verein bis zu einem
Betrag von 1.000,00 EUR im Einzelfall belasten, ist der 1.
Vorsitzende verfügungsberechtigt. Bei wiederkehrenden
Zahlungen (Raten) darf der Jahresbeitrag die 1.000,00
EUR nicht überschreiten. Bei einem Betrag über 1.000,00
EUR bis 5.000,00 EUR ist der Beschluss des
Gesamtvorstandes erforderlich. Darüber hinaus ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.09.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Insbesondere wurden §§ 1 (Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr), 10 (Die
Vereinsorgane) und 16 (Anordnungsbefugnis) geändert.
a)
14.11.2019
Bock

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl.
207ff.
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2021 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck des
Vereins) sowie 4 ( Verbandsmitgliedschaften) der Satzung beschlossen.
a)
21.01.2022
Bock

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 240
ff. SB.
7b)
Personendaten geändert, nun:
1. Vorsitzende:
Kübrich, Stefanie, geb. Kübrich, Nordhalben, *XX.XX.XXXX
a)
20.07.2023
Berger

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.