Handelsregister · VR 10154
Chronologischer Auszug
Fußballclub Nordhalben e.V. · Amtsgericht Coburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Fußball-Club-Nordhalben eingetragener Verein b) Nordhalben | a) Jedes Vorstandmitglied vertritt einzeln. Zu Willenserklärungen, die den Verein in der Höhe von 300,- DM bis 1.500,- DM belasten, ist die Zustimmung der Vorstandschaft, von über 1.500,- DM die der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Zweiter (stellv.) Vorsitzender: Kürschner, Reiner, Verwaltungsbeamter, Nordhalben Erster Vorsitzender: Hellgoth, Helmut, Verwaltungsbeamter, Nordhalben | a) Eingetragener Verein Satzung vom 15.10.1960 zuletzt geändert am 16.02.1986 b) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. (stellv.) Vorsitzende. | a) 19.01.2006 Ruschke b) Tag der ersten Eintragung: 02.11.1960. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 3-7,45ff,78-79 SB; |
| 2 | a) Jedes Vorstandmitglied vertritt einzeln. Zu Willenserklärungen, die den Verein bis zu einem Betrag von 2.000,00 DM im Einzelfall belasten, ist der 1. Vorsitzende verfügungsberechtigt. Bei einem Betrag über 2.000,00 DM bis 10.000,00 DM ist der Beschluss des Vereinsausschusses erforderlich. Darüber hinaus ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig. b) Ausgeschieden: Zweiter (stellv.) Vorsitzender: Kürschner, Reiner, Verwaltungsbeamter, Nordhalben Neuwahlen vom 04.05.2005. Gewählt: 2. Vorsitzende: Beetz, Anita, Nordhalben, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 01.03.1998 und erneut die Mitgliederversammlung vom 04.11.2001 haben die Änderung des § 3 (Einnahmen, Ausgaben und Verwaltung) der Satzung beschlossen. | a) 23.02.2006 Forkel b) Beschlüsse Bl. 130, 136 | |
| 3 | b) Ausgeschieden: 2. Vorsitzende: Beetz, Anita, Nordhalben, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Vorsitzender: Michel, Oswin, Nordhalben, *XX.XX.XXXX | a) 28.08.2018 Bock | ||
| 4 | b) Ausgeschieden: Erster Vorsitzender: Hellgoth, Helmut, Nordhalben, *XX.XX.XXXX Gewählt: 1. Vorsitzende: Birke, Stefanie, Nordhalben, *XX.XX.XXXX | a) 23.05.2019 Bock | ||
| 5 | a) Name geändert, nun: Fußballclub Nordhalben e.V. | a) Jedes Vorstandmitglied vertritt einzeln. Zu Vertragsabschlüssen, die den Verein bis zu einem Betrag von 1.000,00 EUR im Einzelfall belasten, ist der 1. Vorsitzende verfügungsberechtigt. Bei wiederkehrenden Zahlungen (Raten) darf der Jahresbeitrag die 1.000,00 EUR nicht überschreiten. Bei einem Betrag über 1.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR ist der Beschluss des Gesamtvorstandes erforderlich. Darüber hinaus ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig. | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.09.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Insbesondere wurden §§ 1 (Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr), 10 (Die Vereinsorgane) und 16 (Anordnungsbefugnis) geändert. | a) 14.11.2019 Bock b) Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 207ff. |
| 6 | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2021 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck des Vereins) sowie 4 ( Verbandsmitgliedschaften) der Satzung beschlossen. | a) 21.01.2022 Bock b) Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 240 ff. SB. | ||
| 7 | b) Personendaten geändert, nun: 1. Vorsitzende: Kübrich, Stefanie, geb. Kübrich, Nordhalben, *XX.XX.XXXX | a) 20.07.2023 Berger |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.