Die Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein je allein. Willenserklärungen, die den Verein in Höhe von 50,00 DEM bis 250,00 DEM belasten, erfordern die Zustimmung des Vereinsausschusses. Bei Ausgaben über 250,00 DEM oder bei Beschlußfassung über Erwerb, Belastung und Veräusserung von unbeweglichem Vermögen, ist die Zustimmung einer 2/3 Mehrheit einer Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Raphael Markgraf
Mötzing
Vorstand
Siegfried Schromm
Mötzing
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.01.1973
Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: §§ 7 (Organe des Vereins) und 8 (Vorstand, Vorstandschaft).
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2019 hat die Änderung der §§ 8 (Vorstand, Vorstandschaft) und 9 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.03.1973. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 3 ff. SB;
Satzung Bl. 51ff.
Beschl. Bl.73 ff SB Neue Satzung Bl. 82 ff SB
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.