Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem repräsentativen Vorsitzenden, dem geschäftsführenden Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Einladungen zu Vorstandssitzungen bedürfen weder Form noch Frist. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften von mehr als 1.022,58 EUR (DM 2.000,00) sind sie jedoch verpflichtet, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ralf Fien
Donaueschingen
Vorstand
Holger Lind
Donaueschingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.02.1976 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 31.10.2010.
Die Mitgliederversammlung vom 16.01.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.10.2014.
Tag der ersten Eintragung: 20.12.1976
Satzung: AS. 517 ff.
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 569 ff.
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