Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und 2. Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Der Vorstand wird auf die Dauer von jeweils drei Jahren gewählt.
Tag der ersten Eintragung: 29.10.1921 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.03.2006.
Fall 4
Satzung
Satzung vom 01.03.1921
Die Mitgliederversammlung vom 12.08.2011 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Verbleib des Vermögens) beschlossen. Ferner wurde die Satzung redaktionell überarbeitet.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.