Handelsregister · VR 20058
Chronologischer Auszug
Fußballclub Dingolfing e.V. · Amtsgericht Landshut
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Fußballclub Dingolfing e.V. b) Dingolfing | a) Der 1. Vorstand ist allein vertretungsberechtigt. Der 2. Vorstand oder der 3. Vorstand vertreten zusammen mit dem Hauptkassier gemeinsam. Zu Willenserklärungen, die den Verein finanziell belasten, ist die Zustimmung der Vorstandschaft erforderlich. Der 1. Vorstand ist berechtigt, unabwendbare Ausgaben bis zur Hohe von 1.000,-- DM ohne besonderen Vorstandsbeschluß zu bewilligen. In Abwesenheit des 1. Vorstands ist der 2. Vorstand berechtigt, unabwendbare Ausgaben bis zur Höhe von 5oo,-- DM ohne besonderen Vorstandsbeschluß zu bewilligen. In Abwesenheit des 1. und des 2. Vorstands ist der 3. Vorstand berechtigt, unabwendbare Ausgaben bis zur Höhe von 3oo,-- DM ohne besonderen Vorstandsbeschluß zu bewilligen. Ausgaben, die den Verein über die Dauer von einem Jahr belasten, bedürfen der Genehmigung des Vereinsausschusses. b) 2. Vorstand: Freidhofer, Josef, Kaufmann, Dingolfing Hauptkassier: Laschinger, Wilfried, Moosthenning, *XX.XX.XXXX 1. Vorstand: Dandorfer, Gabriele, Dingolfing, *XX.XX.XXXX 3. Vorstand: Jodlbauer, Christina, Dingolfing, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 04.08.1920 zuletzt geändert am 28.04.1996 | a) 20.01.2006 Brunner b) Tag der ersten Eintragung: 17.08.1920. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Der 1. Präsident ist allein vertretungsberechtigt, einer der Vizepräsidenten und der Schatzmeister nur gemeinsam. Zu Willenserklärungen, die den Verein finanziell belasten, ist die Zustimmung des Präsidiums erforderlich. Der 1. Präsident ist berechtigt, unabwendbare Ausgaben bis zur Höhe von 500,00 EUR ohne besonderen Beschluss des Präsidiums zu bewilligen. In Abwesenheit des 1. Präsidenten ist der Vizepräsident berechtigt, unabwendbare Ausgaben bis zur Höhe von 250,00 EUR ohne besonderen Beschluss des Präsidiums zu bewilligen. Ausgaben, die den Verein über die Dauer von einem Jahr belasten, bedürfen der Genehmigung des Vereinsausschusses. b) Ausgeschieden: 1. Vorstand: Dandorfer, Gabriele, Dingolfing, *XX.XX.XXXX 2. Vorstand: Freidhofer, Josef, Kaufmann, Dingolfing 3. Vorstand: Jodlbauer, Christina, Dingolfing, *XX.XX.XXXX Hauptkassier: Laschinger, Wilfried, Moosthenning, *XX.XX.XXXX Gewählt: 1. Präsident: Kramlofsky, Klaus, Dingolfing, *XX.XX.XXXX Vize Präsident: Wimmer, Johann, Dingolfing, *XX.XX.XXXX Vize Präsident: Bergander, Horst, Dingolfing, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Mühlbauer, Franz, Dingolfing, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.01.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 26.07.2006 Seiler-Gaßner b) Beschluss Bl. 349 SB; Neue Satzung Bl. 350 SB. | |
| 3 | a) Der 1. Präsident ist allein vertretungsberechtigt, einer der Vizepräsidenten und der Schatzmeister nur gemeinsam. Zu Willenserklärungen, die den Verein finanziell belasten, ist die Zustimmung des Präsidiums erforderlich. Der 1. Präsident ist in seiner Vertretung in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 500,00 EUR der Zustimmung des Präsidiums bedürfen. In Abwesenheit des 1. Präsidenten ist der Vizepräsident der Finanzen sowie der Schatzmeister in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 250,00 EUR der Zustimmung des Präsidiums bedürfen. Ausgaben, die den Verein über die Dauer von einem Jahr belasten, bedürfen der Genehmigung des Vereinsausschusses. b) Ausgeschieden: Vize Präsident: Wimmer, Johann, Dingolfing, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Mühlbauer, Franz, Dingolfing, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vizepräsident (Sportbetrieb): Ammer, Alfons, Dingolfing, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Kobler, Bernd, Dingolfing, *XX.XX.XXXX Funktion ergänzt: Vizepräsident (Finanzen): Bergander, Horst, Dingolfing, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2008 (nur Änderung des § 4) und 25.04.2010 hat die Änderung der §§ 3 (Verwaltung), 4 (Einnahmen - Ausgaben) und 5 (Eintritt, Austritt, Ausschluss) der Satzung beschlossen. | a) 27.09.2010 Seiler-Gaßner b) Protokolle Bl. 362,366 HB; Neue Satzung Bl. 367 HB. | |
| 4 | a) Der 1. Präsident ist allein vertretungsberechtigt, der Vizepräsident und der Leiter der Finanzen vertreten gemeinsam. Zu Willenserklärungen, die den Verein finanziell belasten, ist die Zustimmung des Präsidiums erforderlich. Der 1. Präsident ist in seiner Vertretung in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 500,00 EUR der Zustimmung des Präsidiums bedürfen. In Abwesenheit des 1. Präsidenten ist der Vizepräsident, sowie der Leiter der Finanzen in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 250,00 EUR der Zustimmung des Präsidiums bedürfen. Ausgaben, die den Verein über die Dauer von einem Jahr belasten, bedürfen der Genehmigung des Vereinsausschusses. b) Ausgeschieden: Schatzmeister: Kobler, Bernd, Dingolfing, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vizepräsident (Sportbetrieb): Ammer, Alfons, Dingolfing, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Vizepräsident: Bergander, Horst, Dingolfing, *XX.XX.XXXX Gewählt: Leiter der Finanzen: Bergander, Matthias, Dingolfing, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.10.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz und Zweck des Vereins), 3 (Verwaltung), 4 (Einnahmen - Ausgaben), 5 (Eintritt, Austritt, Ausschluss), 7 (Geschäftsjahr und Versammlungen), 8 (Ehrenordnung), 9 (Auflösung des Vereins) und 10 (Inkrafttreten) der Satzung beschlossen. | a) 08.11.2012 Hastreiter b) Beschluss Bl. 374; Satzung Bl. 375. | |
| 5 | b) Ausgeschieden: Leiter der Finanzen: Bergander, Matthias, Dingolfing, *XX.XX.XXXX Gewählt: Leiter der Finanzen: Schätz, Siegfried, Dingolfing, *XX.XX.XXXX | a) 05.11.2015 Seiler-Gaßner b) Protokoll Bl. 385 HB | ||
| 6 | b) Ausgeschieden: 1. Präsident: Kramlofsky, Klaus, Dingolfing, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vizepräsident: Bergander, Horst, Dingolfing, *XX.XX.XXXX Gewählt: 1. Präsident: Otto, Reinhard, Dingolfing, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vizepräsident: Otto, David, Aham, *XX.XX.XXXX | a) 27.04.2017 Seiler-Gaßner b) Protokoll Bl. 390 HB | ||
| 7 | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.11.2014 hat die Änderung der §§ 3 (Verwaltung), 7 (Geschäftsjahr und Versammlungen) und 8 (Ehrenordnung) der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 11.11.2018 hat die Einfügung des § 9 (Ehrenamtsvergütung für im Vorstand tätige Personen) in die Satzung beschlossen. Der bisherige § 9 wird zu § 10; der bisherige § 10 wird zu § 11. | a) 08.04.2019 Ottmair b) Eintr.Vfg. HB Bl. 400, Beschlüsse HB Bl. 399, 394; geänderte Satzung HB Bl. 395 | ||
| 8 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt: Der 1. Vorstand ist allein vertretungsberechtigt, der 2. Vorstand und der Leiter der Finanzen vertreten gemeinsam. Zu Willenserklärungen, die den Verein finanziell belasten, ist die Zustimmung der Vorstandschaft erforderlich. Der 1. Vorstand ist in seiner Vertretung in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 500,00 EUR der Zustimmung des Vorstands bedürfen. In Abwesenheit des 1. Vorstands ist der 2. Vorstand, sowie der Leiter der Finanzen in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 250,00 EUR der Zustimmung des Vorstands bedürfen. Ausgaben, die den Verein über die Dauer von einem Jahr belasten, bedürfen der Genehmigung des Vereinsausschusses. b) Amtsbezeichnung geändert: 1. Vorstand: Otto, Reinhard, Dingolfing, *XX.XX.XXXX Amtsbezeichnung geändert: 2. Vorstand: Otto, David, Aham, *XX.XX.XXXX | a) 11.04.2019 Ottmair b) Eintr.Vfg. HB Bl. 401 | ||
| 9 | a) Der 1. Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt. Der Vorstand Sport und der Vorstand Finanzen vertreten gemeinsam. Der 1. Vorstand ist in seiner Vertretung in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 500,00 EUR der Zustimmung der gesamten Vorstandschaft bedürfen. Der Vorstand Sport und der Vorstand Finanzen sind in ihrer Vertretung in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 250,00 EUR der Zustimmung der gesamten Vorstandschaft bedürfen. Ausgaben, die den Verein über die Dauer von einem Jahr belasten, bedürfen der Genehmigung des Vereinsausschusses. b) Ausgeschieden: Leiter der Finanzen: Schätz, Siegfried, Dingolfing, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: 2. Vorstand: Otto, David, Aham, *XX.XX.XXXX Gewählt: 1. Vorstand und Vorstand Finanzen: Otto, Reinhard, Dingolfing, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand Sport: Johann, Konrad, Mamming, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2024 hat die Änderung der §§ 3 (Verwaltung), 4 (Einnahme-Ausgaben), 7 (Geschäftsjahr und Versammlungen) und 8 (Ehrenordnung) der Satzung beschlossen. | a) 08.11.2024 Hastreiter b) Protokoll Bl. 411; Satzung Bl. 416. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.