Handelsregister · VR 260101

Chronologischer Auszug

Fußballclub Denzlingen 1928 e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fußballclub Denzlingen 1928 e.V.

b)
Denzlingen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem
Geschäftsführer.
Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt; der 2.
Vorsitzende vertritt den Verein in Gemeinschaft mit dem
Geschäftsführer.
Die Vertretungsbefugnis ist nach § 26 Abs. 2 BGB
beschränkt wie folgt:
Rechtshandlungen und Urkunden, die den Verein
vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als
5.000,00 EUR verpflichten, sind nicht nur von dem
geschäftsführenden Vorsitzenden, sondern auch von
dem Geschäftsführer oder dem Rechner zu
unterschreiben.

b)
1. Vorsitzender:
Kuwert, Michael, Glottertal, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Kath, Jan, Denzlingen, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführer:
Wählt, André, Denzlingen, *XX.XX.XXXX
Rechner:
Niepenburg, Klaus, Denzlingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 24.07.1964 mit Nachtrag vom 23.09.1964 mit mehrfachen Änderungen;
zuletzt geändert am 06.02.2009.
a)
26.03.2014
Reeber

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
26.03.2014.
Tag der ersten Eintragung:
30.09.1964
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.10.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
31.07.2015
Volkmer

b)
Änderungsbeschluss:
AS. 891 ff.

Satzung:
AS. 917 ff.
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem
Geschäftsführer. Jedes Vorstandsmitglied ist
einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtshandlungen, die
den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen im Wert
von mehr als 5.000,00 EUR für den Einzelfall
verpflichten, wird der Verein von zwei
Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.

b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei
1. Vorsitzender:
Kuwert, Michael Hermann, Glottertal, *XX.XX.XXXX
Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als
Rechner:
Niepenburg, Klaus, Denzlingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.10.2017 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand
im Sinne BGB und Vertretungsbeschränkung) und § 11 (Ordentliche
Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
06.09.2018
Volkmer

b)
Änderungsbeschluss:
AS. 1107 ff.
4a)
11.10.2018
Volkmer

b)
Ergänzung von Amts wegen zur
Eintragung lfd. Nr. 3:

Satzung:
AS. 1143 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.