Handelsregister · VR 260101
Chronologischer Auszug
Fußballclub Denzlingen 1928 e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Fußballclub Denzlingen 1928 e.V. b) Denzlingen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt; der 2. Vorsitzende vertritt den Verein in Gemeinschaft mit dem Geschäftsführer. Die Vertretungsbefugnis ist nach § 26 Abs. 2 BGB beschränkt wie folgt: Rechtshandlungen und Urkunden, die den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 5.000,00 EUR verpflichten, sind nicht nur von dem geschäftsführenden Vorsitzenden, sondern auch von dem Geschäftsführer oder dem Rechner zu unterschreiben. b) 1. Vorsitzender: Kuwert, Michael, Glottertal, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Kath, Jan, Denzlingen, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Wählt, André, Denzlingen, *XX.XX.XXXX Rechner: Niepenburg, Klaus, Denzlingen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 24.07.1964 mit Nachtrag vom 23.09.1964 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 06.02.2009. | a) 26.03.2014 Reeber b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.03.2014. Tag der ersten Eintragung: 30.09.1964 |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.10.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 31.07.2015 Volkmer b) Änderungsbeschluss: AS. 891 ff. Satzung: AS. 917 ff. | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtshandlungen, die den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen im Wert von mehr als 5.000,00 EUR für den Einzelfall verpflichten, wird der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. b) Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei 1. Vorsitzender: Kuwert, Michael Hermann, Glottertal, *XX.XX.XXXX Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als Rechner: Niepenburg, Klaus, Denzlingen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.10.2017 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand im Sinne BGB und Vertretungsbeschränkung) und § 11 (Ordentliche Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 06.09.2018 Volkmer b) Änderungsbeschluss: AS. 1107 ff. | |
| 4 | a) 11.10.2018 Volkmer b) Ergänzung von Amts wegen zur Eintragung lfd. Nr. 3: Satzung: AS. 1143 ff. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.