Handelsregister · VR 400258

Chronologischer Auszug

Fußballclub 1919 Pfeffingen e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fußballclub 1919 Pfeffingen

b)
Albstadt
a)
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende.
Sie vertreten jeweils einzeln.

b)
1. Vorsitzender:
Göz, Reinhard, Albstadt, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Eisele, Jochen, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 09.05.1935 zuletzt geändert am 13.07.1984
a)
30.04.2015
Sproll

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
30.04.2015.
Tag der ersten Eintragung:
28.11.1935
Satzung:
Sonderband
Blatt 133-139
2a)
Name von Amts wegen berichtigt in:
Fußballclub 1919 Pfeffingen e.V.
b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Scherer, Thomas, Albstadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Göz, Reinhard, Albstadt, *XX.XX.XXXX
a)
09.02.2017
Gerst
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei
geschäftsführenden Vorsitzenden. Sie vertreten jeweils
einzeln.

b)
Nicht mehr 2. Vorsitzender, nunmehr bestellt als:
Geschäftsführender Vorsitzender:
Eisele, Jochen, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführender Vorsitzender:
Öhrle, Sebastian, Albstadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Scherer, Thomas, Albstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 8
(Vorstand), § 9 (Ausschuss), § 10 (Wahl und Amtsdauer) und § 11
(Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
20.11.2020
Gerst

b)
Satzung Bl. 213 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.