Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder vertritt einzeln. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Bei Rechtsgeschäften von mehr als 1.000,00 DEM ist die Zustimmung des erweiterten Vorstands, bestehend aus den beiden Vorsitzenden, dem Kassenführer, dem Schriftführer, dem Sportauschuss-Vorsitzenden, fünf Beisitzern und dem Jugendleiter, einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sebastian Johannes Plack
Offenburg
Vorstand
Nicolas Obrigewitsch
Offenburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.01.1996 zuletzt geändert am 12.03.2010
Die Mitgliederversammlung vom 12.07.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 28.03.1996
Satzung: AS 129 ff.
Änderungsbeschluss: S. 203 Satzung: S. 181ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.