Der Verein wird vom 1. Vorsitzenden einzeln oder den weiteren vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern (2. Vorsitzender und Finanzvorstand) gemeinsam vertreten. Für Rechtsgeschäfte ab 2.500,01 EUR bis 15.000,-- EUR ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich, Rechtsgeschäfte ab 15.000,01 EUR bis 25.000,-- EUR bedürfen der Zustimmung des Vereinsausschusses, Rechtsgeschäfte ab 25.000,01 EUR sowie Grundstücksgeschäfte jeglicher Art der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Manfred Kaiser
Großaitingen
Vorstand
Sigrun Fernsemer
Großaitingen
Vorstand
Claudia Goßner
Großaitingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.11.1976 zuletzt geändert am 10.03.2001
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2007 hat die Änderung der §§ 11 (Vorstand), 12 (Vereinsbeirat), 13 (Vereinsausschuss), 14 (Abteilungen), 15 (Wahlen) und 18 (Beiträge) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2009 hat die Änderung des § 10 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.02.1977. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 2, 17, 31, 3, 31 SB;