Der Vorsitzende vertritt den Verein einzeln. Zum Abschluß eines Geschäfts von über 500,00 EUR und einer laufenden Ausgabe von über 50,00 EUR monatlich ist die Zustimmung der Vereinsleitung und bei Geschäften über 1.500,00 EUR und einer laufenden Ausgabe von über 150,00 EUR monatlich ist die Zustimmung des Vereinsrates erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marco Meyer
Genthin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.02.1992
Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2008 hat die Änderung der §§ 9 (Beiträge) und 19 (Kassenprüfer) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.07.2010 hat die Änderung der §§ 9 (Beiträge), 12 (Vorstand, Vertretung des Vereins), 13 (Vereinsleitung) und 14 (Vereinsrat) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2015 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und Aufgaben, Zugehörigkeit zu Verbänden), 3 (Einnahmen) und 25 (Auflösung des Vereins) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.06.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Genthin, VR 109) getreten. Satzung Bl. 8 - 21 d. A.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.