Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein, der 2. und 3. Vorsitzende vertreten ihn gemeinsam. Bei Geschäften über 10.000.- Euro im Einzelfall und Grundstücksgeschäften jeglicher Art bedarf es der vorherigen Zustimmung des Vereinsausschusses bzw. der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Nagler
Berngau
Vorstand
Christoph Blank
Berngau
Vorstand
Florian Nunner
Berngau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.12.1972 zuletzt geändert am 14.02.1981
Die Mitgliederversammlung vom 10.07.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.01.2019 hat die Änderung der §§ 5 (Organe des Vereins), 6 (Vorstand), 7 (Vereinsausschuss), 8 (Mitgliederversammlung), 8b (nun: Ehrenvorsitzender), 14 (Datenschutz), 16 (Inkrafttreten) und den Wegfall des § 8c beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 09.02.1973. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Protokoll SB Bl. 5-7.
Satzung Bl. 18 - 26 SB; Protokoll Bl. 10 - 12 SB;
Protokoll Bl. 30 - 32 SB;
Protokoll Bl. 35 - 42 SB;
Satzung Bl. 54 - 60 SB; Protokoll Bl. 47 ff. SB;
Protokoll Bl. 67/76 SB;
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1., dem 2. und dem 3. Vorsitzenden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.