Die drei gleichberechtigten Vorsitzenden und der 1.Kassier vertreten den Verein je allein. Der Wirkungskreis des besonderen Vertreters nach § 30 BGB umfaßt die Vertretung des Vereins bei Werbeeinnahmen bis zum Betrag von 2.000,--Euro je Rechtsgeschäft. Dies gilt nur für Werbeverträge ohne Nebenbestimmungen. Bei Rechtsgeschäften über 2.000,--Euro ist in jedem Fall die Zustimmung des Vorstandes einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Manfred Wiesand
Burgthann-Oberferrieden
Vorstand
Claudia Bloß
Burgthann
Vorstand
Jörg Hornung
Burgthann
Vorstand
Frank Liebel
Burgthann
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.01.1955, zuletzt neu gefaßt am 21.02.2003.
Die Mitgliederversammlung vom 13.02.2009 hat die Änderung der §§ 2 Abs. 2 (Erwerb der Mitgliedschaft), 8 Abs. 1 (Vereinsausschuss), 9 Abs. 4 Z. 1 (Beiträge), 12 Abs. 1 (Wahlen, Stimmrecht), 13 Abs. 2 gelöscht (Verbände, Verbandsstatuten) und 14 Abs. 1 bis 5 (Ehrungen, Ehrenmitgliedschaft) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2011 hat die Änderung des § 9 Abs.4 (Beiträge) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus drei gleichberechtigten Vorsitzenden und dem 1.Kassier.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15.03.1955. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 231 ff. SB;
Protokoll Bl. 18 ff SB; Neue Satzung Bl. 16 ff SB.
Protokoll Bl. 21ff SB;
Satzung Bl. 30ff SB;
Protokoll Bl. 43 ff. SB;
Protokoll Bl. 62ff SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.