Handelsregister · VR 215
Chronologischer Auszug
Fußball-Landesverband Brandenburg e.V. · Amtsgericht Cottbus
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Fußball-Landesverband Brandenburg e.V. b) Cottbus | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Bei Rechtsgeschäften, die den Erwerb , die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, den Abschluß von Pachtverträgen oder die Begründung von schuldrechtlichen Verpflichtungen in Höhen über 5.000,00 EUR zum Gegenstand haben, wird der Verband durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten, jedoch jeweils nur zusammen mit dem Schatzmeister vertreten. b) Präsident: 1. Kirschen, Siegfried, Pharmareferent, Frankfurt (Oder) Schatzmeister: 2. Cyrklaff, Jens, *XX.XX.XXXX, Laubsdorf Vizepräsident: 3. Kreitlow, Fred, *XX.XX.XXXX, Brandenburg | a) eingetragener Verein Satzung vom: 28.07.1990 zuletzt geändert durch Beschluss vom 24.08.2002 | a) 23.10.2006 Erdmann b) Tag der ersten Eintragung: 07.09.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Änderung zu Nr. 1: Präsident: Kirschen, Siegfried, *XX.XX.XXXX, Bad Saarow OT Neu Golm Änderung zu Nr. 2: Schatzmeister: Cyrklaff, Jens, *XX.XX.XXXX, Neuhausen/Spree OT Laubsdorf | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.10.2006; 21.10.2006 hat die Änderung der Satzung in §§ 2, 3, 5, 12, 15, 18, 24, 26, 28, 30, 31, 32, 33-35, 39-41, 45-49, 53 nach näherer Maßgabe des Protokolls beschlossen. | a) 29.01.2007 Hohenstein-Seemann b) Beschluss Bl. 145-154 SB | |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6, 14, 18, 24, 32, 33, 40, 41, 44, 45, 50, 52-54 beschlossen. | a) 24.03.2011 Barig b) Satzung Bl. 204-217 SB Beschluss Bl. 191,194,195 SB | ||
| 4 | b) Die Eintragung zu Nr. 3 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Vizepräsident: Kreitlow, Fred, *XX.XX.XXXX, Brandenburg an der Havel | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.03.2013 hat die Änderung der Satzung im Sinne einer Neufassung beschlossen. | a) 01.07.2014 Barig b) Satzung Bl. 265 ff. SB Protokoll Bl. 221 ff. SB | |
| 5 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Bei Rechtsgeschäften, die den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, den Abschluss von Pachtverträgen oder die Begründung von schuldrechtlichen Verpflichtungen in Höhen über 5.000,00 EUR zum Gegenstand haben, wird der Verband durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten, jedoch jeweils nur zusammen mit dem Schatzmeister vertreten. | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.10.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Neutralität), 9 (Erwerb der Mitgliedschaft), 11 (Zusammenschlüsse von Vereinen), 14 (Pflichten der Mitglieder), 15a (Datenverarbeitung und Datenschutz), 17 (Gliederung), 18 (Verbandsorgane und -geschäftsstelle), 22 (Zusammensetzung des Verbandstages), 25 (Tagungsleitung, Protokoll), 27 (Abstimmungsregelungen), 28 (Anträge), 31 (Verbandsvorstand) und 36 (Verbandsfrauen- und mädchenausschuss) beschlossen. Ein § 39 (Qualifizierungsausschuss) ist neu eingefügt, die §§ 43a (Kreistage zur Änderung der Kreisstrukturen) und 52 (Inkrafttreten) sind weggefallen, dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragrafen entsprechend. Des Weiteren wurden die - neu nummerierten - §§ 40 (Rechtsorgane des Verbandes - Allgemeine Bestimmungen), 44 (Kreistag), 45 (Kreisvorstand) und 53 (Rechtskraft der Satzung und der Ordnungen) geändert. | a) 12.01.2015 Barig | |
| 6 | b) Nicht mehr Präsident: 1. Kirschen, Siegfried Nicht mehr Schatzmeister: 2. Cyrklaff, Jens Präsident: 4. Kaden, Jens, *XX.XX.XXXX, Strausberg Schatzmeister: 5. Schulz, Sebastian, *XX.XX.XXXX, Finsterwalde | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.09.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Zweck und Aufgaben des Verbandes), 4 (Gemeinnützigkeit), 5 (Mitgliedschaften und Vereinsstrafgewalt des FLB), 7 (Mitglieder des Verbandes), 10 (Erlöschen der Mitgliedschaft), 15 a (Datenverarbeitung und Datenschutz), 22 (Zusammensetzung des Verbandstages), 24 (Tagesordnung), 26 (Stimmrecht und Beschlussfähigkeit), 28 (Anträge), 31 (Verbandsvorstand), 33 (Verbandsausschüsse - Allgemeine Bestimmungen), 34 (Verbandsspielausschuss), 35 (Verbandsjugendausschuss), 36 (Verbandsfrauen- und -mädchenausschuss), 37 (Verbandsschiedsrichterausschuss), 38 (Freizeitund Breitensportausschuss), 39 (Qualifizierungsausschuss), 49 (Rechtsorgane des Kreises), 51 (Allgemeine Bestimmungen) und 53 (Rechtskraft der Satzung und der Ordnungen) beschlossen. | a) 15.04.2019 Barig | |
| 7 | a) Die Vorstandskonferenz vom 11.12.2020 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Gemeinnützigkeit) und 7 (Mitglieder des Verbandes) beschlossen. | a) 15.04.2021 Barig | ||
| 8 | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.10.2022 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Mitgliedschaften und Vereinsstrafgewalt des FLB), 7 (Mitglieder des Verbandes), 9 (Erwerb der Mitgliedschaft), 10 (Erlöschen der Mitgliedschaft), 12 (Ehrenpräsident, Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder), 18 (Verbandsorgane und -geschäftsstelle), 21 (Einberufung des Verbandstages), 26 (Stimmrecht und Beschlussfähigkeit), 27 (Abstimmungsregelungen), 31 (Verbandsvorstand), 35 (Verbandsjugendausschuss) und 38 (Freizeit- und Breitensportausschuss) beschlossen. Der § 40 (Ausschusss für gesellschaftliche Verantwortung) ist neu eingefügt, dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragrafen entsprechend. Die Mitgliederversammlung hat zudem die §§ 41 (Rechtsorgane des Verbandes - Allgemeine Bestimmungen), 46 (Kreisvorstand), 52 (Allgemeine Bestimmungen) und 54 (Rechtskraft der Satzung und der Ordnungen) geändert. Außerdem wurde durch den Vorstand in seiner Sitzung am 21.12.2018 der § 25 (Tagungsleitung, Protokoll) geändert. | a) 15.08.2023 Barig |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.