Handelsregister · VR 215

Chronologischer Auszug

Fußball-Landesverband Brandenburg e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fußball-Landesverband Brandenburg e.V.

b)
Cottbus
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften, die den Erwerb , die Veräußerung
oder die Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, den Abschluß von Pachtverträgen oder
die Begründung von schuldrechtlichen Verpflichtungen in
Höhen über 5.000,00 EUR zum Gegenstand haben, wird
der Verband durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten, jedoch jeweils nur zusammen mit dem Schatzmeister vertreten.

b)
Präsident:

1.
Kirschen, Siegfried, Pharmareferent, Frankfurt (Oder)

Schatzmeister:

2.
Cyrklaff, Jens, *XX.XX.XXXX, Laubsdorf

Vizepräsident:
3.
Kreitlow, Fred, *XX.XX.XXXX, Brandenburg
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 28.07.1990
zuletzt geändert durch Beschluss vom 24.08.2002
a)
23.10.2006
Erdmann
b)
Tag der ersten Eintragung:
07.09.1990

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Änderung zu Nr. 1:
Präsident:
Kirschen, Siegfried, *XX.XX.XXXX, Bad Saarow OT Neu
Golm

Änderung zu Nr. 2:
Schatzmeister:
Cyrklaff, Jens, *XX.XX.XXXX, Neuhausen/Spree OT Laubsdorf
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.10.2006;
21.10.2006 hat die Änderung der Satzung in §§
2, 3, 5, 12, 15, 18, 24, 26, 28, 30, 31, 32, 33-35,
39-41, 45-49, 53 nach näherer Maßgabe des Protokolls beschlossen.
a)
29.01.2007
Hohenstein-Seemann
b)
Beschluss Bl.
145-154 SB
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2010 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 6, 14, 18, 24,
32, 33, 40, 41, 44, 45, 50, 52-54 beschlossen.
a)
24.03.2011
Barig
b)
Satzung Bl.
204-217 SB
Beschluss Bl.
191,194,195 SB
4b)
Die Eintragung zu Nr. 3 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Vizepräsident:
Kreitlow, Fred, *XX.XX.XXXX, Brandenburg an der Havel
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.03.2013 hat
die Änderung der Satzung im Sinne einer Neufassung beschlossen.
a)
01.07.2014
Barig
b)
Satzung Bl. 265
ff. SB
Protokoll Bl. 221
ff. SB
5a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften, die den Erwerb, die Veräußerung
oder die Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, den Abschluss von Pachtverträgen oder
die Begründung von schuldrechtlichen Verpflichtungen in
Höhen über 5.000,00 EUR zum Gegenstand haben, wird
der Verband durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten, jedoch jeweils nur zusammen mit dem Schatzmeister vertreten.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.10.2014 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Neutralität), 9 (Erwerb der Mitgliedschaft), 11 (Zusammenschlüsse von Vereinen), 14 (Pflichten der
Mitglieder), 15a (Datenverarbeitung und Datenschutz), 17 (Gliederung), 18 (Verbandsorgane und
-geschäftsstelle), 22 (Zusammensetzung des Verbandstages), 25 (Tagungsleitung, Protokoll), 27
(Abstimmungsregelungen), 28 (Anträge), 31 (Verbandsvorstand) und 36 (Verbandsfrauen- und mädchenausschuss) beschlossen.
Ein § 39 (Qualifizierungsausschuss) ist neu eingefügt, die §§ 43a (Kreistage zur Änderung der
Kreisstrukturen) und 52 (Inkrafttreten) sind weggefallen, dadurch ändert sich die Zählweise der
nachfolgenden Paragrafen entsprechend.
Des Weiteren wurden die - neu nummerierten - §§
40 (Rechtsorgane des Verbandes - Allgemeine Bestimmungen), 44 (Kreistag), 45 (Kreisvorstand)
und 53 (Rechtskraft der Satzung und der Ordnungen) geändert.
a)
12.01.2015
Barig
6b)
Nicht mehr Präsident:
1. Kirschen, Siegfried

Nicht mehr Schatzmeister:
2. Cyrklaff, Jens

Präsident:
4.
Kaden, Jens, *XX.XX.XXXX, Strausberg

Schatzmeister:
5.
Schulz, Sebastian, *XX.XX.XXXX, Finsterwalde
a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.09.2018 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Zweck
und Aufgaben des Verbandes), 4 (Gemeinnützigkeit), 5 (Mitgliedschaften und Vereinsstrafgewalt
des FLB), 7 (Mitglieder des Verbandes), 10 (Erlöschen der Mitgliedschaft), 15 a (Datenverarbeitung und Datenschutz), 22 (Zusammensetzung des
Verbandstages), 24 (Tagesordnung), 26 (Stimmrecht und Beschlussfähigkeit), 28 (Anträge), 31
(Verbandsvorstand), 33 (Verbandsausschüsse -
Allgemeine Bestimmungen), 34 (Verbandsspielausschuss), 35 (Verbandsjugendausschuss), 36
(Verbandsfrauen- und -mädchenausschuss), 37
(Verbandsschiedsrichterausschuss), 38 (Freizeitund Breitensportausschuss), 39 (Qualifizierungsausschuss), 49 (Rechtsorgane des Kreises), 51
(Allgemeine Bestimmungen) und 53 (Rechtskraft
der Satzung und der Ordnungen) beschlossen.
a)
15.04.2019
Barig
7a)
Die Vorstandskonferenz vom 11.12.2020 hat die
Änderung der Satzung in den §§ 4 (Gemeinnützigkeit) und 7 (Mitglieder des Verbandes) beschlossen.
a)
15.04.2021
Barig
8a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.10.2022 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Mitgliedschaften und Vereinsstrafgewalt des FLB), 7 (Mitglieder des Verbandes), 9 (Erwerb der Mitgliedschaft), 10 (Erlöschen der Mitgliedschaft), 12 (Ehrenpräsident, Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder), 18 (Verbandsorgane und -geschäftsstelle), 21
(Einberufung des Verbandstages), 26 (Stimmrecht
und Beschlussfähigkeit), 27 (Abstimmungsregelungen), 31 (Verbandsvorstand), 35 (Verbandsjugendausschuss) und 38 (Freizeit- und Breitensportausschuss) beschlossen.
Der § 40 (Ausschusss für gesellschaftliche Verantwortung) ist neu eingefügt, dadurch ändert sich die
Zählweise der nachfolgenden Paragrafen entsprechend. Die Mitgliederversammlung hat zudem die
§§ 41 (Rechtsorgane des Verbandes - Allgemeine Bestimmungen), 46 (Kreisvorstand), 52 (Allgemeine Bestimmungen) und 54 (Rechtskraft der
Satzung und der Ordnungen) geändert. Außerdem
wurde durch den Vorstand in seiner Sitzung am
21.12.2018 der § 25 (Tagungsleitung, Protokoll)
geändert.
a)
15.08.2023
Barig

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.