Handelsregister · VR 3200

Registerinformationen

Fußball-Club-Wellinghofen 83 e. V. · Amtsgericht Dortmund

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Fußball-Club-Wellinghofen 83 e. V.
Rechtsform
Eingetragener Verein
Sitz
Dortmund

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 3200
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Letzte Eintragung
30.04.2024
Abrufstand
05.01.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Jens Heidemeier

Schwerte

Vorstand

Rolf Heidemeier

Dortmund

Vorstand

Christine Heidemeier

Gelsenkirchen

Vorstand

Frank Schneider

Dortmund

Vorstand

Björn Chmill

Dortmund

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 03.10.1983 zuletzt geändert am 13.10.1989
  • Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 03.07.2015 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck, Aufgabe, Gemeinnützigkeit), 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 4 (Beendigung der Mitgliedschaft) und 5 (Finanzierung) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 12.09.2016 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Finanzierung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.06.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgabe, Gemeinnützigkeit) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 22.02.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.12.2004.
  • Satzung Bl. 175 - 180 der Akten
  • Satzung Blatt 208 - 211 der Akten
  • Satzung Blatt 229 - 233 der Akten
  • Satzung Blatt 6 - 10 des Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.