Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB) dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonsitgen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte), sowie ausserdem zur Aufnahme eines Kredits die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Reinhard
Beilngries
Vorstand
Daniel Zaigler
Beilngries
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.11.1972 zuletzt geändert am 14.07.2000
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2009 hat die Änderung der §§ 3 (Vereinszweck) und 8 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2015 hat die Änderung des § 3 (Vereinszweck) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.03.1973. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 9 SB;