Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart, der stellvertretende Kassenwart, der Coach und der Geschäftsführer.
Die Vertretungsmacht wird jedoch in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 100,00 DEM die Zustimmung des 1. oder 2. Vorsitzenden erforderlich ist. Wollen der 1. oder 2. Vorsitzende Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 100,00 DEM abschliessen, ist die Zustimmung des 1. bzw. 2. Vorsitzenden und des Kassenwartes erforderlich.
Satzung Blatt 7ff, Änderungsbeschluss Blatt 21/22 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 28.03.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.06.2006.
Satzung
Satzung vom 19.10.1987 mit Änderung vom 06.02.1988
Sonstige Rechtsverhältnisse
Dem Verein wurde durch Beschluss vom 12.02.2004 die Rechtsfähigkeit entzogen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.