Handelsregister · VR 9077

Chronologischer Auszug

Fußball-Club Fasanerie-Nord e.V. · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fußball-Club Fasanerie-Nord e.V.

b)
München
a)
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Der Vorstand kann Ausgaben bis zu einer Hohe von 500,-
DM tätigen. Höhere Ausgäben bedürfen der
Genehmigung des Ausschusses. Ausgenommen sind
Beiträge und Abgaben an den Bayerischen
Landesportverband und Platzmiete.

b)
Vorstand:
Hirschberger, Georg, München, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Sturm, Heinrich, München, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 23.03.1977 zuletzt geändert am 24.01.1991
a)
06.12.2001
Probst

b)
Tag der ersten Eintragung:
10.08.1977.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 5,16 So.
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Hirschberger, Georg, München, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Sturm, Heinrich, München, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Schmidkonz, Walter, München, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Freytag, Werner, München, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Scherdel, Roland, München, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.01.2001 hat die Änderung des § 5 Abs. 1 (Der
Vorstand) der Satzung beschlossen.
a)
02.04.2007
Baier

b)
Protokoll Bl. 35 SB;
3a)
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Der Vorstand kann Ausgaben bis zu einer Höhe von 750,-
- Euro tätigen. Höhere Ausgaben bis zu 2.000,-- Euro
bedürfen der Genehmigung des Gesamtvorstands, bis
zu 20.000 Euro der Genehmigung des
Vereinsausschusses.
Ausgenommen sind Beiträge und Abgaben an den
Bayerischen Landessportverband und Platzmiete.
a)
Die Mitgliederversammlungen vom 23.1.2009 und 22.01.2010 haben die Neufassung der
Satzung beschlossen.
a)
19.04.2010
Götz

b)
Neue Satzung Bl. 48 SB.
4a)
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Die Vorsitzenden können Ausgaben bis zu 750 Euro
tätigen. Höhere Ausgaben bis zu einer Summe von
2.000 Euro bedürfen der Genehmigung des
Gesamtvorstandes. Ausgaben bis zu 20.000,-- Euro
bedürfen der Genehmigung des Vereinsausschusses.
Ausgaben über 20.000 Euro müssen durch eine
Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Ausgenommen sind Beiträge und Abgaben an den
Bayerischen Landessportverband und Platzmiete.

b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Scherdel, Roland, München, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Müller, Peter, Karlsfeld, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.01.2011 hat die Änderung des § 12 (Einnahmen und
Ausgaben des Vereins) der Satzung beschlossen.
a)
29.04.2011
Meier
b)
Protokoll Bl. 52 SB
5a)
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Der Vorstand ist verpflichtet beim Abschluss von
Rechtsgeschäften bzw. bei Dauerschuldverhältnissen
mit einem Jahresgeschäftswert von mehr als 4.000 Euro
für den Einzelfall den Vereinsauschuss zu informieren.

b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Freytag, Werner, München, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Wirth, Andreas, München, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.01.2020 hat die Änderung des § 12 (Einnahmen und
Ausgaben Verein) der Satzung beschlossen.
a)
17.06.2020
Drexler

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 56
SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.