Handelsregister · VR 9077
Chronologischer Auszug
Fußball-Club Fasanerie-Nord e.V. · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Fußball-Club Fasanerie-Nord e.V. b) München | a) Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand kann Ausgaben bis zu einer Hohe von 500,- DM tätigen. Höhere Ausgäben bedürfen der Genehmigung des Ausschusses. Ausgenommen sind Beiträge und Abgaben an den Bayerischen Landesportverband und Platzmiete. b) Vorstand: Hirschberger, Georg, München, *XX.XX.XXXX Vorstand: Sturm, Heinrich, München, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 23.03.1977 zuletzt geändert am 24.01.1991 | a) 06.12.2001 Probst b) Tag der ersten Eintragung: 10.08.1977. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 5,16 So. |
| 2 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Hirschberger, Georg, München, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Sturm, Heinrich, München, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Schmidkonz, Walter, München, *XX.XX.XXXX Vorstand: Freytag, Werner, München, *XX.XX.XXXX Vorstand: Scherdel, Roland, München, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.01.2001 hat die Änderung des § 5 Abs. 1 (Der Vorstand) der Satzung beschlossen. | a) 02.04.2007 Baier b) Protokoll Bl. 35 SB; | |
| 3 | a) Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand kann Ausgaben bis zu einer Höhe von 750,- - Euro tätigen. Höhere Ausgaben bis zu 2.000,-- Euro bedürfen der Genehmigung des Gesamtvorstands, bis zu 20.000 Euro der Genehmigung des Vereinsausschusses. Ausgenommen sind Beiträge und Abgaben an den Bayerischen Landessportverband und Platzmiete. | a) Die Mitgliederversammlungen vom 23.1.2009 und 22.01.2010 haben die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 19.04.2010 Götz b) Neue Satzung Bl. 48 SB. | |
| 4 | a) Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vorsitzenden können Ausgaben bis zu 750 Euro tätigen. Höhere Ausgaben bis zu einer Summe von 2.000 Euro bedürfen der Genehmigung des Gesamtvorstandes. Ausgaben bis zu 20.000,-- Euro bedürfen der Genehmigung des Vereinsausschusses. Ausgaben über 20.000 Euro müssen durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden. Ausgenommen sind Beiträge und Abgaben an den Bayerischen Landessportverband und Platzmiete. b) Ausgeschieden: Vorstand: Scherdel, Roland, München, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Müller, Peter, Karlsfeld, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.01.2011 hat die Änderung des § 12 (Einnahmen und Ausgaben des Vereins) der Satzung beschlossen. | a) 29.04.2011 Meier b) Protokoll Bl. 52 SB | |
| 5 | a) Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand ist verpflichtet beim Abschluss von Rechtsgeschäften bzw. bei Dauerschuldverhältnissen mit einem Jahresgeschäftswert von mehr als 4.000 Euro für den Einzelfall den Vereinsauschuss zu informieren. b) Ausgeschieden: Vorstand: Freytag, Werner, München, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Wirth, Andreas, München, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.01.2020 hat die Änderung des § 12 (Einnahmen und Ausgaben Verein) der Satzung beschlossen. | a) 17.06.2020 Drexler b) Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 56 SB. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.