(1) Der Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinsamen Einkauf von Kraftfahrzeugen zum Zwecke der Ausübung des Kraftdroschkenverkehrs, sowie jeglichen Zubehörs und Gewerbebedarfs; ferner der Betrieb gemeinsamer Einrichtungen, insbesondere der Betrieb der Funktaxen-Vermittlung oder der Beteiligung an Unternehmen, die dem Taxengewerbe dienlich sind sowie die Vermittlung von Versicherungen jeglicher Art, soweit sie sich auf das Taxengewerbe und die Mitglieder der Genossenschaft beziehen. (2) Der Geschäftsbetrieb kann auch auf Nichtmitglieder ausgedehnt werden.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei oder höchstens drei Personen, die die Bezeichnung 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender und 3. Vorsitzender führen. Jeweils zwei der Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ben Irmak
Hamburg
Vorstand
Alper Dogan
Hamburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 08.11.1983 zuletzt geändert am 31.10.2001
Die Generalversammlung vom 02.09.2003 hat eine Änderung des Statuts in §§ 1 Satz 1, 5 Abs.1, 9 Abs. 2,3,4 und 5, 10 Abs. 2 c, 11 Abs.4, 12 Abs. 1, 13, 22 a Abs. 2 und 27 Abs.1. beschlossen.
Die Generalversammlung vom 23.11.2004 hat eine Änderung des Status in §§ 12 und 13 (Nachschusspflicht) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 30.05.2007 hat eine Änderung des Statuts in § 27 beschlossen.
Die Generalversammlung vom 22.10.2008 hat eine Änderung des Statuts in den §§ 12 und 22 a beschlossen.
Die Generalversammlung vom 25.08.2010 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 11a Abs. 2e, 11b Abs. 4 und § 16 Abs. 2 beschlossen.
Die Generalversammlung vom 15.09.2020 hat eine Änderung der Satzung in § 22a beschlossen.
Die Generalversammlung vom 21.09.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 5 beschlossen.
Die außerordentliche Generalversammlung vom 17.05.2022 hat eine Änderung der Satzung in § 16 beschlossen.
Die Generalversammlung vom 27.09.2022 hat eine Änderung der Satzung in § 9 beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
(1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzer oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen werden mit Ausnahme der Einladungen zur Mitgliederversammlung in der Zeitschrift "Bergedorfer Zeitung" veröffentlicht. Als Ersatzblatt gilt für jegliche Bekanntmachung der Bundesanzeiger.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 24.04.1984
Beschluss Bl. 135-139 SB 2
Bl.198 Sonderband 2
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.