Jedes Vorstandsmitglied hat Einzelvertretungsbefugnis. Rechtsgeschäfte bis DM 500,-- bedürfen der Zustimmung des gesamten Vorstands, über 500,-- DM der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Die Vorstandschaft ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei mitglieder des Vorstands anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hansjörg Weippert
Gäufelden-Nebringen
Vorstand
Helmut Baur
Rottenburg a.N.
Vorstand
Steffen Anger
Rottenburg a.N.
Vorstand
Claudia Anger
Rottenburg am Neckar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.01.1978
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.03.2015.
Tag der ersten Eintragung: 16.08.1978
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