Handelsregister · VR 10601

Chronologischer Auszug

FUNAKOSHI (SOHN) KARATE DO BERLIN E.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
FUNAKOSHI (SOHN) KARATE DO BERLIN E.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Ersten Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
nicht mehr als 2.000 DM belasten, ist sowohl der Vorsitzende als auch der Erste Stellvertreter bevollmächtigt. Für
den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
mehr als 2.000 DM belasten und für Dienst-/Mietverträge braucht der Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschusses. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift
des Schatzmeisters und eines weiteren Vorstandsmitgliedes bzw. bestellten Geschäftsführers.

b)
Schatzmeister:

1.
Deutsch, Mara, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorsitzender:

2.
Bernwald, Holger, *XX.XX.XXXX, Berlin
Erster Stellvertreter:

3.
Rüstow, Klaus-Dieter, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Datum der Satzungsneufassung: 14.06.1993
mit erneuten Änderungen, zuletzt vom:
29.10.2002
a)
30.08.2006
Rudolph
b)
Satzung Bl.
90-97
Beschluss Bl.
115, 136, 160,

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Erster Stellvertreter:
3. Rüstow, Klaus-Dieter

erster Stellvertreter:
4.
Gatz, Karsten, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
13.02.2009
Loest
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter und dem Schatzmeister.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
nicht mehr als 2.000 € belasten, ist sowohl der Vorsitzende als auch der Erste Stellvertreter bevollmächtigt. Für
den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
mehr als 2.000 € belasten und für Dienst-/Mietverträge
braucht der Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschusses. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift
des Schatzmeisters und eines weiteren Vorstandsmitgliedes bzw. bestellten Geschäftsführers.

b)
Nicht mehr Schatzmeister:

1. Deutsch, Mara

Schatzmeisterin:

5.
Aldus, Antje, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.12.2010 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und in § 9 (Der Vorstand) beschlossen.
a)
03.05.2011
Loest
b)
Beschluss Bl.
183, 185-186
(187-191a)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.