Handelsregister · VR 10601
Chronologischer Auszug
FUNAKOSHI (SOHN) KARATE DO BERLIN E.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) FUNAKOSHI (SOHN) KARATE DO BERLIN E.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Ersten Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 2.000 DM belasten, ist sowohl der Vorsitzende als auch der Erste Stellvertreter bevollmächtigt. Für den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.000 DM belasten und für Dienst-/Mietverträge braucht der Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschusses. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Schatzmeisters und eines weiteren Vorstandsmitgliedes bzw. bestellten Geschäftsführers. b) Schatzmeister: 1. Deutsch, Mara, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorsitzender: 2. Bernwald, Holger, *XX.XX.XXXX, Berlin Erster Stellvertreter: 3. Rüstow, Klaus-Dieter, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Datum der Satzungsneufassung: 14.06.1993 mit erneuten Änderungen, zuletzt vom: 29.10.2002 | a) 30.08.2006 Rudolph b) Satzung Bl. 90-97 Beschluss Bl. 115, 136, 160, Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Erster Stellvertreter: 3. Rüstow, Klaus-Dieter erster Stellvertreter: 4. Gatz, Karsten, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 13.02.2009 Loest | ||
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 2.000 € belasten, ist sowohl der Vorsitzende als auch der Erste Stellvertreter bevollmächtigt. Für den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.000 € belasten und für Dienst-/Mietverträge braucht der Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschusses. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Schatzmeisters und eines weiteren Vorstandsmitgliedes bzw. bestellten Geschäftsführers. b) Nicht mehr Schatzmeister: 1. Deutsch, Mara Schatzmeisterin: 5. Aldus, Antje, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.12.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und in § 9 (Der Vorstand) beschlossen. | a) 03.05.2011 Loest b) Beschluss Bl. 183, 185-186 (187-191a) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.