Handelsregister · VR 1149
Chronologischer Auszug
Fürther Notärzte e.V. · Amtsgericht Fürth
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Fürther Notärzte e.V. b) Fürth | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Präsident: Dr. Hauser, Peter, Arzt, Fürth Vizepräsident: Dr. Kern, Helmut, Arzt, Fürth | a) Eingetragener Verein Satzung vom 22.04.1998 b) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten und den Vizepräsidenten. | a) 24.09.2002 Meier b) Tag der ersten Eintragung: 27.10.1998. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6 ff. So. |
| 2 | b) Ausgeschieden: Präsident: Dr. Hauser, Peter, Arzt, Fürth Ausgeschieden: Vizepräsident: Dr. Kern, Helmut, Arzt, Fürth Gewählt: Präsidentin: Dr. Glorius, Susanne, Fürth, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vizepräsident: Dr. Goroll, Tobias, Fürth, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vizepräsident: Dr. Heckl, Piotr, Neuhof a.d.Zenn, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vizepräsident: Dr. Wolf, Matthias, Fürth, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2019 hat die Änderung der §§ 5 (Präsidium), 7 (Vertretung), 10 (Beschlussfassung und Wahlen), 11 (Mitgliedschaft), 12 (Aufnahmeantrag und Aufnahme), 14 (Ausschluss), 21 (Liquidation) und 25 (bisher § 24: Inkrafttreten) der Satzung sowie das Einfügen einer Vorbermerkung vor § 1 sowie des § 24 (Datenschutz im Verein) der Satzung beschlossen. b) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und den Vizepräsidenten (wobei sich deren Anzahl nach der Notarztstandorte in Stadt und Landkreis Fürth richtet). | a) 08.04.2021 Gieseke b) Protokoll Bl. 27 ff. SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 31 - 34 SB. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.