Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Maximilian zu Bentheim-Tecklenburg
Rheda-Wiedenbrück
Vorstand
Marissa Fürstin zu Bentheim-Tecklenburg
Rheda-Wiedenbrück
Vorstand
Louise Prinzessin zu Bentheim-Tecklenburg
Rheda-Wiedenbrück
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 01.08.2018.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.