Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkungen gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 15.000 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Einladungen zu Vorstandssitzungen bedürfen weder Form noch Frist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christian Fürstenberg
Donaueschingen
Vorstand
Maximiliane Fürstin zu Fürstenberg
Donaueschingen
Vorstand
Heinrich Fürstenberg
Donaueschingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.11.2010
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.10.2014.
Tag der ersten Eintragung: 03.12.2010
Satzung AS. 1 ff.
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