Handelsregister · VR 360823

Chronologischer Auszug

Für Ettlingen - FE e.V. -unabhängige Wählervereinigung- · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Für Ettlingen - FE e.V. -unabhängige Wählervereinigungb)
Ettlingen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden. Sie
vertreten den Verein je einzeln gerichtlich und
außergerichtlich.

b)
Vorsitzender:
Schreiber, Paul, Ettlingen, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Pfeifer, Hans-Peter, Ettlingen, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Rebmann, Herbert, Ettlingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 20.11.2003
a)
22.01.2015
Hanselmann

b)
Tag der ersten Eintragung:
30.01.2004
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
22.01.2015.
2b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender; nunmehr
bestellt als
Vorsitzender:
Rebmann, Herbert, Ettlingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretende Vorsitzende:
Dr. med. Eyselen, Birgit, Ettlingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertreter Vorsitzender:
Pennella, Fabrizio, Ettlingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Schreiber, Paul, Ettlingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Pfeifer, Hans-Peter, Ettlingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz, Geschäftsjahr), § 6 (Mitgliederversammlung), § 7 (Vorstand), § 8 (Beirat) und § 9
(Wahlen und Abstimmungen) beschlossen.
a)
12.04.2023
Staiger

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband 1
Blatt 35-37

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.