Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB. Wenn der Verein durch ein Rechtsgeschäft im Werte von 5.000,00 DEM und mehr verpflichtet werden soll, muss dem Geschäftsgegner ein mit einfacher Mehrheit gefaßter Zustimmungsbeschluss des Gesamtvorstandes in schriftlicher Ausfertigung vorgelegt werden.
Änderungsbeschluss: Blatt 60 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 28.07.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.10.2006.
Fall 2
Fall 3
Satzung
Satzung vom 11.05.1988 zuletzt geändert am 02.03.2001
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.