Der Handel sowie der Im- und Export mit Früchten aller Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, so wird sie durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Jedem Geschäftsführer kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Die Befreiung eines Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB ist auch dann zulässig, wenn sich alle Geschäftsanteile in der Hand des von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführers befinden oder daneben in der Hand der Gesellschaft selbst befinden. Soweit ein Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist, bleibt diese Befreiung auch dann bestehen, wenn sich alle Geschäftsanteile an der Gesellschaft in der Hand des von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführers vereinigen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten im Falle der Auflösung der Gesellschaft entsprechend.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Christian van Vlorop
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.06.2005
Freitext
Anmeldung Blatt 1 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 9 ff. Sonderband
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